Grundgedanke des DMV Mofa Cups
Das Reglement der Veranstalter und die Rahmenausschreibung des DMV sind ja nicht neu. Dieselben Bestimmungen waren auch bereits 2017 gültig.
Mofarennen sind von der Grundidee keine Motocross-Rennen. Aufgrund der immer weiter aufklaffenden Schere zwischen „Rennmofas“ und „Moto-Cross-Fahrgestellen“
wurden auch die Geschwindigkeitsunterschiede immer größer, was nicht unerhebliche Sicherheitsrisiken birgt.
Deshalb sind wir bemüht, die Spitzen der Fahrwerkseskalation zu vermeiden und durch das techn. Reglement die Veranstaltung als Einsteiger-Veranstaltung im Breitensport langfristig zu schützen.
Gleichzeitig sind wir bemüht, möglichst vielen Teams weiterhin eine Startmöglichkeit zu bieten. Dennoch mussten hier Grenzen abgesteckt werden, um weitere konstruktive Eskalationen zu verhindern,
die nicht nur die Kosten in die Höhe trieben , sondern vor allem auch der Grundidee und dem Geist der Mofarennen zuwider liefen.
Die Open50-Klasse wurde für die Fahrzeuge mit Wasserkühlung und mehr als 4 Gängen geschaffen. Bei der Definition der Fahrgestelle gibt es zwischen der Prototypenklasse und der Open50 keinen Unterschied.
Zugelassen sind grundsätzlich nur maximal serienmäßige Kleinkraftrad- Geländefahrgestelle.
Ein Kleinkraftrad ist per Gesetzesdefinition ein Kraftrad bis maximal 50 ccm …. Alles darüber ist mindestens ein Leichtkraftrad.
Da die Verwendung sonstiger Motocross- und Enduro-Fahrgestelle explizit ausgeschlossen ist, ergeben sich bei der Verwendung von Teilen z.B. eines KX-80 Rahmens erste begründete Zweifel.
Problematisch ist deshalb immer die Beurteilung von Fahrzeugrahmen, die aus mindestens zwei unterschiedlichen Rahmenteilen bestehen, wovon eines nicht von einem serienmäßigen KKR-Geländerahmen stammt.
Bei diesen „Zwitterrahmen“ liegt die Grenze des Zulässigen dort, wo z.B. im Falle des ausgeschlossenen Teams, ein fast kompletter Leichtkraftrad-Motocross-Rahmen über einen zusammengestutzten Kreidler-Flory-Rahmen gestülpt wurde. Die Mehrheit des Rahmens stammt damit nicht mehr von einem serienmäßigen Mofa (oder KKR), sondern von einem LKR.
Einzelne Rahmenverstärkungen und –Verstrebungen sind weiterhin erlaubt. Die Verwendung eines komplett anderen, unerlaubten Rahmenhecks hingegen nicht. Eine Verstrebung zwischen Steuerkopf und Sattelstütze oder eine Rahmenverstärkung an der Motorhalterung ist zweifellos zulässig. Ein selbst entworfenes und konstruiertes Rahmenheck (also z.B. auch ein Nachbau eines z.B. KX-Rahmens) ist dagegen ein „Eigenbau“, der nicht erlaubt ist. Auch hier spielen technische Sicherheitsgründe eine entscheidende Rolle.
Ein wesentlicher Prüfungspunkt ist auch, dass die Geometrie und die Funktion des Grundrahmens – nicht verändert werden darf. D.h. der Winkel des Steuerkopfes z.B., aber auch der Drehpunkt der Schwingenaufnahme dürfen im Grunde nicht verändert werden. Andere Schwinge erlaubt, aber an derselben Aufnahmenposition verbaut. (Geringe Abweichungen können ggf. bei der techn. Abnahme toleriert werden.)
Zur Funktion des Rahmens zählen auch Sattelstütze und Gepäckträger am Rahmenheck. Diese Funktionen gehören zum Grundrahmen und müssen erhalten bleiben. Sie dürfen verstärkt und verstrebt werden – ggf. zur Befestigung einer anderen Sitzbank – aber sie dürfen nicht einfach komplett entfernt werden.
Hintergrund: Das Fahrzeug soll, soweit möglich – in seiner Funktion und in seiner Optik als Mofa erhalten und erkennbar bleiben. Ein Motocross-Rahmen, der nur noch Bruchstücke eines Original-Mofarahmens aufweist, erfüllt diese Bedingungen nicht.
Die Frage der Zulassung ist deshalb auch immer eine Einzelfallprüfung und deshalb so schwierig. Auch im aktuellem Problemfall hat eine Einzelfallprüfung aufgrund von Einwänden aus den Reihen der Teilnehmer selbst, letztlich zum Wertungsausschluss in der DMV-Cup-Wertung geführt.
Es gibt viele Kriterien, die man nicht einfach so ohne Bilder oder Informationen beurteilen kann.
Bilder und Informationen, die uns zugeschickt werden, können bei einer Fernbeurteilung im Vorfeld – beim Bau oder der Prüfung – helfen.
Es gibt sicher einen gewissen Ermessensspielraum bei der techn. Abnahme. Dennoch muss das Reglement in dem klar beschriebenen Rahmen von allen respektiert werden, im Sinne eines sportlich fairen und sicheren Wettbewerbs.
Die Cross-Over-Klasse ist kritisch zu sehen, denn Einsteiger fallen immer mehr in den Hintergrund. Nicht jeder Veranstalter steht hinter der Klasse. Sie wird auch in 2019 keinen Bestand haben.
Die Jury