Techn. Bestimmungen 2018
Zugelassen werden nur betriebserlaubnispflichtige, einspurige, motorisierte Zweiräder mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm der folgenden Klassen (nicht zugelassen sind alle Roller, Kindercrosser, Dirtbikes oder Produktions- Wettbewerbsmodelle):
„Standard-Mofas“ (Schwarze Startnummern 1-20)
a) Serienmäßiges Mofa-Fahrgestell mit Originalmotor bis 50 ccm (Nachweispflicht)
b) Originale Gabel und Schwinge
c) stärkere Gabelfedern und Stoßdämpfer an den originalen Aufnahmepunkten erlaubt
d) Strebe zw. Lenkkopf und Sattelstütze erlaubt
e) 360° drehbare Kurbelarme und Pedale in originaler Position, Länge und Funktionsweise (Rücktrittbremse) müssen vorhanden sein
f) Keine feststehenden Fußrasten erlaubt
g) Originale Bremsen und Radgrößen
h) Geländereifen erlaubt, aber keine Spikes oder Nägel
i) Originaler Zylinder des Herstellers (auch serienmäßige Wasserkühlung)
j) Einlass-/Auslass- und Überstromkanalbearbeitung erlaubt
k) Keine Hubraumveränderung (Schleiftoleranz 3 ccm)!
l) Zündanlage, Luftfilter, Vergaser, Auspuffanlage (max. 90 dB) und Übersetzung frei wählbar
m) Handschaltung mit max. 3 Gängen oder bauartbedingte Automatikschaltung oder Variomatik
n) Keine Fußschaltung, Um- oder Rückbauten der serienmäßigen Schaltung
„Tuning-Mofas“ (Blaue Startnummern 21-60)
a) Freie Wahl von Mofa-Fahrgestell und Motor bis 50 ccm (Nachweispflicht)
b) Originales Mofa-Geländefahrgestell erlaubt, sonst keine Motocross-/Enduro-Fahrgestelle
c) Keine Veränderung an der Geometrie und Funktion des Rahmens
d) Gabel, Schwinge, Stoßdämpfer frei wählbar
e) Rahmenverstärkungen, und -verstrebungen sowie Anpassungen zur Aufnahme der Gabel, der Schwinge und des Motors sind erlaubt
f) 360° drehbare Kurbelarme und Pedale in originaler Position, Länge und Funktionsweise (Rücktrittbremse) müssen vorhanden sein
g) Keine feststehenden Fußrasten erlaubt
h) Räder und Radgrößen frei wählbar
i) Geländereifen erlaubt, aber keine Spikes oder Nägel
j) Zwei unabhängige, funktionsfähige Bremsen
k) Luft- bzw gebläsegekühlter Motor und Zylinder bis 50 ccm, frei wählbar und kombinierbar, darf überarbeitet werden
l) Keine Hubraumveränderung (Schleiftoleranz 3 ccm)!
m) Zündanlage, Luftfilter, Vergaser, Auspuffanlage (max. 90 dB) und Übersetzung frei wählbar
n) Handschaltung mit max. 3 Gängen oder bauartbedingte Automatikschaltung oder Variomatik
o) Keine Fußschaltung, Um- oder Rückbauten der serienmäßigen Schaltung
„Prototypen“ (Rote Startnummern 61-100)
a) Freie Wahl von Mofa-, Moped-, Mokick-, oder KKR-Fahrgestell und Motor bis 50 ccm (Nachweispflicht)
b) Serienmäßige Mofa-, Moped-, Mokick-, KKR-Gelände-Fahrgestelle sind erlaubt, sonst keine Motocross-/Enduro-Fahrgestelle, keine kompletten Eigenbauten
c) Keine Veränderung an der Geometrie und Funktion des Rahmens
d) Gabel, Schwinge, Stoßdämpfer frei wählbar
e) Rahmenverstärkungen, und -verstrebungen sowie Anpassungen zur Aufnahme der Gabel, der Schwinge und des Motors sind erlaubt
f) Zwei unabhängige, funktionsfähige Bremsen
g) Fußrasten und Fußbremse erlaubt
h) Räder und Radgrößen frei wählbar
i) Geländereifen erlaubt, aber keine Spikes oder Nägel
j) Luft- bzw gebläsegekühlter Motor und Zylinder bis 50 ccm, frei wählbar und kombinierbar, darf überarbeitet werden
k) Keine Hubraumveränderung (Schleiftoleranz 3 ccm)!
l) Zündanlage, Luftfilter, Vergaser, Auspuffanlage (max. 90 dB) und Übersetzung frei wählbar
m) Serienmäßige Hand- oder Fußschaltung mit max. 4 Gängen oder bauartbedingte Automatik oder Variomatik erlaubt
n) Keine Um- oder Rückbauten der serienmäßigen Schaltung
Ab hier fahren wir nur Tageswertung
„Open50“ (Schwarze Startnummern auf gelbem Grund 200-299)
Diese Sonder-Klasse wird nicht für den DMV Mofa Cup gewertet, sondern nur für die Tageswertung!
a) Freie Wahl von Mofa-, Moped-, Mokick-, oder KKR-Fahrgestell und Motor bis 50 ccm (Nachweispflicht)
b) Serienmäßige Mofa-, Moped-, Mokick-, KKR-Gelände-Fahrgestelle sind erlaubt, sonst keine Motocross-/Enduro-Fahrgestelle, keine kompletten Eigenbauten
c) Keine Veränderung an der Geometrie und Funktion des Rahmens
d) Gabel, Schwinge, Stoßdämpfer frei wählbar
e) Rahmenverstärkungen, und -verstrebungen sowie Anpassungen zur Aufnahme der Gabel, der Schwinge und des Motors sind erlaubt
f) Zwei unabhängige, funktionsfähige Bremsen
g) Fußrasten und Fußbremse erlaubt
h) Räder und Radgrößen frei wählbar
i) Geländereifen erlaubt, aber keine Spikes oder Nägel
j) Ausschließlich folgende Motor/Antriebs-Kombinationen sind in der Open50 erlaubt:
( Redaktionelle Änderung )
1. Wassergekühlter Motor und Zylinder bis 50 ccm, frei wählbar und kombinierbar, darf überarbeitet werden, mit beliebigem Schaltgetriebe, bauartbedingter Automatik oder Variomatik
2. Luft- bzw gebläsegekühlter Motor und Zylinder bis 50 ccm, frei wählbar und kombinierbar, darf überarbeitet werden, mit Hand- oder Fußschaltung mit mehr als 4 Gängen
k) Keine Hubraumveränderung (Schleiftoleranz 3 ccm)!
l) Zündanlage, Luftfilter, Vergaser, Auspuffanlage (max. 90 dB) und Übersetzung frei wählbar
m) Keine Um- oder Rückbauten der serienmäßigen Schaltung
„E-Mofas“ (Weiße Startnummer auf grünem Grund 300-399)
Diese Sonder-Klasse wird nicht für den DMV Mofa Cup gewertet, sondern nur für die Tageswertung!
a) Freie Wahl von originalem Elektro-Mofa-/Elektro-KKR-Fahrgestell (keine Pedelecs) oder herkömmlichem Mofa-, Moped-, Mokick-, oder KKR-Fahrgestell und Elektro-Motor von mind. 1 kW bis max. 4 kW (Nachweispflicht)
b) Serienmäßige Mofa-, Moped-, Mokick-, KKR-Gelände-Fahrgestelle sind erlaubt, sonst keine Motocross-/Enduro-Fahrgestelle, keine kompletten Eigenbauten
c) Keine Veränderung an der Geometrie und Funktion des Rahmens
d) Gabel, Schwinge, Stoßdämpfer frei wählbar
e) Rahmenverstärkungen und -verstrebungen sowie Anpassungen zur Aufnahme der Gabel, der Schwinge sowie des E-Motors und des Akkus sind erlaubt
f) Zwei unabhängige, funktionsfähige Bremsen
g) Fußrasten und Fußbremse erlaubt
h) Räder und Radgrößen frei wählbar
i) Geländereifen erlaubt, aber keine Spikes oder Nägel
j) E-Motor mit einer Leistung von mind. 1 kW und max. 4 kW (Leistungstoleranz +/- 0,1 kW)
k) Keine über Funk zu beeinflussende Motorsteuerung
l) Maximale Gesamtkapazität der am Fahrzeug genutzten Akkus 60 Ah
m) Keine Nassbatterien, nur auslaufsichere, gekapselte Gelbatterien oder Lithium – Ionen bzw. Nickel-Cadmium Akkus
n) Verkabelung und Schaltung der gesamten Elektronik nach gültigen Gesetzen
o) Kurzschluss-Absicherung direkt am Akku (hervorgehobene Markierung z.B. rot), um bei blok-kiertem Antrieb oder Kurzschluss die Akkus vor überhitzen zu schützen
p) Die Teams verpflichten sich, die Temperaturen der Akkus permanent zu überwachen und sicher zu stellen, dass sie sich nicht über 60°C erhitzen.
q) Für einen Akkuwechsel gelten die Bestimmungen zum Tanken analog
r) Ein Wasserfeuerlöscher am Teamplatz ist Pflicht